Rat und EU-Parlament einigen sich auf zwei Jahre Aufschub bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
19.02.2024Der Rat und das Europäische Parlament haben am 7. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie über die Fristen für die Annahme von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird damit geändert.
Mit der beschlossenen Richtlinie wird die Annahme der neuen Standards auf den 30. Juni 2026 verschoben. Dies wird es den Unternehmen ermöglichen, sich auf die Umsetzung des ersten Satzes von ESRS zu konzentrieren. Es wird auch mehr Zeit für die Entwicklung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards sowie von Standards für bestimmte Unternehmen aus Drittländern eingeräumt. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Europäischen Rates unter diesem Link.
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