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Aktuelles

22.09.2021

ANHÖRUNG ZUR ALLGEMEINVERFÜGUNG DER BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN) ZUR REZIPROKEN ANWENDUNG DER LOAN-TO-VALUE-BEGRENZUNG LUXEMBURGS FÜR PRIVATE WOHNIMMOBILIENFINANZIERUNGEN

Zum 01. Januar 2021 hat die Luxemburger Aufsichtsbehörde gestaffelte Beleihungsgrenzen für den Erwerb von Wohnimmobilien in Luxembourg durch private Darlehensnehmer erlassen:

  1. Für Erstkäufer gilt die Grenze von 100%, wenn sie ihre Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben
  2. Für sonstige Käufer gilt die Grenze von 90%
  3. Für sonstige Hypothekarkredite gilt die Grenze von 80%.
Diese Maßnahme soll das Finanzsystem stärken, da es in der Vergangenheit zu einem starken Anstieg der Häuserpreise und Hypothekenkreditvergaben sowie einer erheblichen Verschuldung der privaten Haushalte sowie tendenziell aufweichenden Kreditvergabestandards in Luxemburg gekommen ist. 

Bereits am 18.12.2020 hat Luxemburg den Erlass bei dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) angezeigt und um freiwillige reziproke Anwendung in ausgewählten Nachbarstaaten, insbesondere Frankreich und Deutschland, gebeten. Damit soll verhindert werden, dass luxemburgische Kreditnehmer die lokalen Beschränkungen umgehen und Kredite im Ausland in Anspruch nehmen. 

Der ESRB hat nunmehr am 11. Juni 2021 eine Empfehlung zur freiwilligen Anwendung herausgegeben. Die BaFin erkennt die luxemburgischen Beschränkungen an und ordnet somit die gleichen Beschränkungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien in Luxemburg für deutsche Kreditinstitute an. 
Die neuen Beschränkungen werden nach einer angemessenen Frist von 6 Wochen in Kraft treten. Im Rahmen dieser Anhörung kann innerhalb eines Monats (bis zum 04.10.21) Widerspruch bei der BaFin eingelegt werden. 

Weitere Infos unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_210921_Anhoerung_Allgemeinverfuegung_Luxemburg.html

 
#keilir #wohnimmobilien #bafin

06.08.2021

KEILIR benennt Stefan Brieger zum Chief Sustainability Officer (CSO)

Das Thema Nachhaltigkeit wird unsere Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten grundlegend verändern. KEILIR bekennt sich klar dazu und hat in diesem Zusammenhang die Funktion CSO in ihrer Aufbauorganisation geschaffen.


#keilir #sustainability #environment #esg #nachhaltigkeit #cso

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21.07.2021

BaFin stellt Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-In) zur Verfügung

Mehr unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2021/kon_12_21_RS_MaBail-in.html

 
#keilir #bafin #sanierungg #abwicklung #mabail-in

21.07.2021

Bundesbank veröffentlicht Entwurf der Allgemeinverfügung zur FinStabDev / WIFSta

Von der Bundesbank wurde Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Anforderung von Daten über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland von finanziellen Kapitalgesellschaften veröffentlicht. 

Mehr unter: https://www.bundesbank.de/resource/blob/867988/6ff9ef40f16c0d7d96dfcde92a235111/mL/wifsta-allgemeinverfuegung-data.pdf


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30.06.2021

Banken: Überblick im Dschungel der Nachhaltigkeitsvorgaben verloren?

Den Überblick beim Thema Nachhaltigkeit zu behalten, ist aktuell nicht einfach. Kein Wunder bei der Vielzahl an Überschriften, die bereits existieren.


#keilir #sustainability #environment #esg #nachhaltigkeit #bafin #eba

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15.02.2020

Charta der Vielfalt

Im Februar 2020 haben wir die Charta der Vielfalt unterzeichnet und signalisieren damit, ein Arbeitsumfeld zu fördern, das frei von Vorurteilen ist. Dabei ist für uns wesentlich, dass die Wertschätzung all unserer Mitarbeiter*innen unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität ist.

https://www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/die-unterzeichner-innen/liste/zeige/keilir-unternehmensberatung-gmbh/

#keilir #chartadervielfalt #diversity