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Aktuelles

08.10.2021

Klimastresstest-Ergebnisse der EZB bestätigen Handlungsbedarf

Im Rahmen des Stresstests der EZB wurden die Auswirkungen des Klimawandels auf mehr als vier Millionen Unternehmen weltweit und 1.600 Banken im Euro-Währungsgebiet untersucht. Dabei wurden drei verschiedene klimapolitische Szenarien angewendet.


#keilir #esg #nachhaltigkeit

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05.10.2021

BaFin veröffentlicht das Rundschreiben 14/2021 (A) zu Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

„Gegenstand dieses Rundschreibens sind Informationsanforderungen bezüglich des WDCCI- Instruments und des Bail-in-Instruments. Wurden im vorangegangenen Rundschreiben 04/2021 (Stand April 2021) allgemeine und spezifische Anforderungen in Bezug auf Institute und gruppenangehörige Unternehmen definiert, die im Abwicklungsplan als Abwicklungseinheiten bestimmt wurden, erfasst dieses Rundschreiben nun grundsätzlich auch Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan keine Abwicklungsmaßnahmen vorsieht, sofern sie Teil einer Abwicklungsgruppe oder relevante Drittstaatentochterunternehmen sind.“
 
#keilir #bafin #ldr #mabail-in

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01.10.2021

KEILIR präsentiert neuen Internetauftritt

Unser neuer Internetauftritt ist live gegangen! Wir freuen uns sehr und sind stolz, Ihnen unsere neue Website präsentieren zu können. Nach wochenlanger inhaltlicher, technischer und optischer Überarbeitung präsentiert sich die KEILIR Unternehmensberatung nach neuesten Standards – moderner, informativer und natürlich „responsive“. 

Im Themengebiet Aufsichtsrecht mit Fokus  auf Meldewesen und Risikomanagement zeigen wir unser Leistungsportfolio auf: vom Projektmanagement über fachliche Beratung, technische Unterstützung und Test bis hin zur Prozessoptimierung entwickeln und leben wir Leidenschaft für gemeinsame Lösungen.

Erfahren Sie mehr über die KEILIR und Ihre Karrieremöglichketen in einem hochqualifizierten Team. Gefordert und gefördert werden lautet unser Motto. Dabei investieren wir mit anspruchsvollen und qualitativ hochwertigen Fort- und Weiterbildungen in Ihren Erfolg. Lesen Sie interessante Erfahrungsberichte unserer Mitarbeitenden. 

Auf unserer Seite Aktuelles halten wir Sie zukünftig auf dem Laufenden über alle Themen im Meldewesen und Risikomanagement, die uns beschäftigen.  

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erkunden unserer neuen Website www.keilir-ub.de und freuen uns auf Ihr Feedback. 


#keilir #website #responsive

29.09.2021

Neue Technische Standards zu Säule-3-Offenlegungen von ESG-Risiken

Unser Kollege Stefan Brieger hat die Säule-3-Offenlegungen von ESG-Risiken in einem One-Pager zusammengefasst.... 

 
#keilir #esg #offenlegung

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22.09.2021

ANHÖRUNG ZUR ALLGEMEINVERFÜGUNG DER BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN) ZUR REZIPROKEN ANWENDUNG DER LOAN-TO-VALUE-BEGRENZUNG LUXEMBURGS FÜR PRIVATE WOHNIMMOBILIENFINANZIERUNGEN

Zum 01. Januar 2021 hat die Luxemburger Aufsichtsbehörde gestaffelte Beleihungsgrenzen für den Erwerb von Wohnimmobilien in Luxembourg durch private Darlehensnehmer erlassen:

  1. Für Erstkäufer gilt die Grenze von 100%, wenn sie ihre Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben
  2. Für sonstige Käufer gilt die Grenze von 90%
  3. Für sonstige Hypothekarkredite gilt die Grenze von 80%.
Diese Maßnahme soll das Finanzsystem stärken, da es in der Vergangenheit zu einem starken Anstieg der Häuserpreise und Hypothekenkreditvergaben sowie einer erheblichen Verschuldung der privaten Haushalte sowie tendenziell aufweichenden Kreditvergabestandards in Luxemburg gekommen ist. 

Bereits am 18.12.2020 hat Luxemburg den Erlass bei dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) angezeigt und um freiwillige reziproke Anwendung in ausgewählten Nachbarstaaten, insbesondere Frankreich und Deutschland, gebeten. Damit soll verhindert werden, dass luxemburgische Kreditnehmer die lokalen Beschränkungen umgehen und Kredite im Ausland in Anspruch nehmen. 

Der ESRB hat nunmehr am 11. Juni 2021 eine Empfehlung zur freiwilligen Anwendung herausgegeben. Die BaFin erkennt die luxemburgischen Beschränkungen an und ordnet somit die gleichen Beschränkungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien in Luxemburg für deutsche Kreditinstitute an. 
Die neuen Beschränkungen werden nach einer angemessenen Frist von 6 Wochen in Kraft treten. Im Rahmen dieser Anhörung kann innerhalb eines Monats (bis zum 04.10.21) Widerspruch bei der BaFin eingelegt werden. 

Weitere Infos unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_210921_Anhoerung_Allgemeinverfuegung_Luxemburg.html

 
#keilir #wohnimmobilien #bafin

06.08.2021

KEILIR benennt Stefan Brieger zum Chief Sustainability Officer (CSO)

Das Thema Nachhaltigkeit wird unsere Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten grundlegend verändern. KEILIR bekennt sich klar dazu und hat in diesem Zusammenhang die Funktion CSO in ihrer Aufbauorganisation geschaffen.


#keilir #sustainability #environment #esg #nachhaltigkeit #cso

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21.07.2021

Bundesbank veröffentlicht Entwurf der Allgemeinverfügung zur FinStabDev / WIFSta

Von der Bundesbank wurde Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Anforderung von Daten über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland von finanziellen Kapitalgesellschaften veröffentlicht. 

Mehr unter: https://www.bundesbank.de/resource/blob/867988/6ff9ef40f16c0d7d96dfcde92a235111/mL/wifsta-allgemeinverfuegung-data.pdf


#keilir #bundesbank #finstabdev #wifsta #wohnimmobilien

21.07.2021

BaFin stellt Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-In) zur Verfügung

Mehr unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2021/kon_12_21_RS_MaBail-in.html

 
#keilir #bafin #sanierungg #abwicklung #mabail-in

30.06.2021

Banken: Überblick im Dschungel der Nachhaltigkeitsvorgaben verloren?

Den Überblick beim Thema Nachhaltigkeit zu behalten, ist aktuell nicht einfach. Kein Wunder bei der Vielzahl an Überschriften, die bereits existieren.


#keilir #sustainability #environment #esg #nachhaltigkeit #bafin #eba

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15.02.2020

Charta der Vielfalt

Im Februar 2020 haben wir die Charta der Vielfalt unterzeichnet und signalisieren damit, ein Arbeitsumfeld zu fördern, das frei von Vorurteilen ist. Dabei ist für uns wesentlich, dass die Wertschätzung all unserer Mitarbeiter*innen unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität ist.

https://www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/die-unterzeichner-innen/liste/zeige/keilir-unternehmensberatung-gmbh/

#keilir #chartadervielfalt #diversity