Aktuelles
Nachhaltigkeit - EZB zieht Daumenschrauben an!
Die EZB setzt den Banken nun gestaffelte Fristen, um schrittweise alle aufsichtlichen Erwartungen zu erfüllen, die sie in ihrem Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken im Jahr 2020 formuliert hat.
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KEILIR war auf der ersten Nachhaltigkeitstagung von FCH vertreten.
Unseren Fachvortrag finden Sie auf der nächsten Seite.
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KEILIR wird Vertriebspartner von VÖB-Service
Nachhaltig beworbene Finanzprodukte und Labels, die sich auf die so genannten „ESG-Kriterien“ (Environmental, Social und Governance) berufen, gewinnen bei Anlegerinnen und Anlegern eine immer stärkere Bedeutung. Für viele Akteure bietet der Markt dabei jedoch keine ausreichende Transparenz oder Vergleichbarkeit, da der Begriff „Nachhaltigkeit“ nicht standardisiert ist. Damit eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig eingeordnet werden kann, bietet die EU-Taxonomie als einheitliches Klassifizierungssystem allgemeingültige Standards. In einem ersten Schritt konkretisiert die Taxonomie vornehmlich Umweltziele. Weitere nachhaltige Kriterien wie soziale und Governance-Aspekte sollen folgen.
Um die enorme Komplexität der EU-Taxonomie für Anwender greifbar zu machen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen bestmöglich zu automatisieren, haben der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, seine Tochtergesellschaft VÖB-Service GmbH und der Kooperationspartner Dydon AG gemeinsam eine Softwarelösung zur Umsetzung der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen entwickelt. Das „Taxo Tool“ kann Wirtschaftsaktivitäten auf ihre Taxonomie-Konformität analysieren und bewerten. Die KI-basierte Software-Lösung zielt vor allem auf Banken und Sparkassen als Kunden. Sie steht aber auch allen Institutionen offen, die an einem Marktstandard zur Umsetzung der Taxonomie interessiert sind, und die in den Anwendungskreis der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen fallen.
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BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit
Am 17. August 2022 hat die BaFin ihr neues Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung veröffentlicht. Darin legt sie Mindestanforderungen fest, die Institute bzw. gruppenangehörige Unternehmen erfüllen müssen, um als abwicklungsfähig zu gelten. Das Rundschreiben orientiert sich an den Anforderungen des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board – SRB), den SRB Expectations for Banks, und setzt zugleich die Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA Resolvability Guidelines) in die nationale Verwaltungspraxis um.
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EU-Taxonomie: Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht Berichtsentwurf zum Mindestschutz
Am 11. Juli 2022 hat die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen einen Berichtsentwurf zur Anwendung der Vorschriften zum (sozialen) Mindestschutz nach Artikel 18 EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.
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EBA Konsultation zu Leitlinien für Abwicklungsbehörden
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 07.06.2022 eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf von Leitlinien für Abwicklungsbehörden zur Veröffentlichung ihres Ansatzes zur Umsetzung des Bail-in-Instruments gestartet (EBA/CP/2022/06). Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass ein Mindestmaß an harmonisierten Informationen darüber besteht, wie die Abwicklungsbehörden die Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten effektiv durchführen würden.
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Bewegung beim Thema Bankenabwicklung
Gleich 3 erwähnenswerte Papiere zum Thema Bankenabwicklung wurden im Mai auf den Weg gebracht. Sowohl BaFin als auch ESMA machen weiterführende Vorschläge um eine zielführende Abwicklung sicherzustellen.
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31.05.2022 ist Diversity Day! KEILIR ist dabei.
Wir haben uns verschiedene Aktionen unter dem Motto „Gemeinsamkeiten und Unterschiede feiern“ überlegt, um Vielfalt zu fördern und das Thema präsent zu halten.
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Banken müssen bei der Offenlegung von Klimarisiken besser werden!
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BaFin veröffentlicht Entwurf des neuen Merkblattes zur externen Bail-in-Implementierung
Die BaFin hat am 04.03.22 den Entwurf ihres Merkblattes zur externen Bail-in-Implementierung zur Konsultation gestellt.
Das Merkblatt enthält Vorgaben über die von den beteiligten Akteuren auszuführenden Aktivitäten, die auszutauschenden Informationen, Kommunikationskanäle, Zeitvorgaben und Formatvorlagen zur Unterstützung einer effektiven und effizienten Implementierung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und der Gläubigerbeteiligung.
Dieser Entwurf stellt die Erweiterung des am 13. April 2021 veröffentlichten gleichnamigen Vorgängers dar.
Die wesentliche Erweiterung bezieht sich auf die externe Bail-in-Implementierung durch zwei internationale Zentralverwahrer (ICSDs) – Euroclear Bank und Clearstream Banking Luxembourg – bzw. einen sogenannten „ICSD Add-On“. Ferner erfolgte die Aufnahme weiterer Börsen, so dass die neue Fassung die Handelsaufhebung bzw. Handelsaussetzung an allen relevanten Börsen in Deutschland abdeckt. Zudem erweitert sich der Fokus bei den von dem Institut in Abwicklung in Deutschland emittierten Instrumenten auf prozentnotierte strukturierte Schuldtitel.
Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 15.04.2022 abzugeben.
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