Aktuelles
Kommission verabschiedet delegierte Verordnungen für MiCAR zu den Themen Bußgelder, Gebühren, Einstufungen bedeutender ARTs und EMTs sowie zu Interventionsbefugnissen
Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 22.02.2024 vier delegierte Verordnungen als Ergänzungen zur MiCAR-Verordnung verabschiedet. Die Verordnungen sollen mehr Transparenz bei den Themen Bußgelder, Gebühren, Einstufungen bedeutender ARTs und EMTs sowie zu Interventionsbefugnissen der Aufsichtsbehörden schaffen.
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Rat und EU-Parlament einigen sich auf zwei Jahre Aufschub bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Rat und das Europäische Parlament haben am 7. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie über die Fristen für die Annahme von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird damit geändert.
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Die EBA empfiehlt Verbesserungen des Säule-1-Rahmenwerks bezüglich Umwelt- und Sozialrisiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 12.10.2023 einen Bericht über die Rolle von Umwelt- und Sozialrisiken im Aufsichtsrahmen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen veröffentlicht. Mit einem risikobasierten Ansatz bewertet der Bericht, wie der aktuelle Aufsichtsrahmen Umwelt- und Sozialrisiken erfasst. Er empfiehlt gezielte Verbesserungen, um die Integration von Umwelt- und Sozialrisiken in der ersten Säule zu beschleunigen. Die vorgeschlagenen Verbesserungen zielen darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Bankensektor widerstandsfähig bleibt.
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Die EU-Kommission verabschiedet die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission hat am 31.07.2023 die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen, die von allen Unternehmen die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, verwendet werden sollen.
Die Standards decken das gesamte Spektrum an Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Artenvielfalt und Menschenrechte. Sie berücksichtigen auch die Diskussionen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI), um ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen EU- und globalen Standards sicherzustellen und unnötige Doppelberichterstattung von Unternehmen zu verhindern.
#Nachhaltigkeit #EU-Kommission #CSRD #EFRAG #ESRS #KEILIR

Die Anforderungen an Banken in den USA entsprechen weitgehend den NSFR- und LEX-Standards
Nachdem die Bank for international Settlement (BIS) bereits im Jahr 2019 den Staaten China und Argentinien bescheinigt hat, dass die Anforderungen an Banken weitgehend den Standards des Basler Rahmenwerk entsprechen, wurde dies nun auch für die USA bestätigt. Im Rahmen des Regulatory Consistency Assessment Program (RCAP) wurde bereits 2018 mit der Überprüfung begonnen, verzögerte sich jedoch aufgrund einer Unterbrechung wegen der Covid-19-Pandemie. Die Prüfung wurde nun abgeschlossen und ein Bericht veröffentlicht, der bestätigt, dass überwiegend die Standards zur Net stable Funding Ratio (NSFR) und für Large Exposure (LEX) eingealten werden.
Link: https://www.bis.org/press/p230712.htm
#keilir #Liquidität #bis

BaFin veröffentlicht ihre Sustainable-Finance-Strategie
Das Thema ESG gewinnt für den Finanzsektor immer mehr an Bedeutung. Folgerichtig hat die BaFin am 05. Juli 2023 ihre Sustainable-Finance-Strategie veröffentlicht.
Mit Blick auf die von ihr beaufsichtigten Unternehmen, aber auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher, will die BaFin sich bei ihrer Aufsichtstätigkeit auf nachfolgende Schwerpunkte konzentrieren:
- auf eine risikoorientierte und praxistaugliche Regulierung,
- auf die Bereitstellung und Nutzung zuverlässigerer Daten zu finanziellen Klimarisiken,
- auf die Umsetzung eines angemessenen Managements von umweltbezogenen Risiken.
Weitere Details finden Sie hier: Sustainable-Finance-Strategie
#keilir #esg #sustainable

EBA will rückwirkende Korrekturzeiträume einschränken
Die EBA hat das Consultation Paper EBA/CP/2023/06 veröffentlicht, in dem Leitlinien für die historische Korrektur von Meldedaten festgelegt werden. Insbesondere für die AnaCredit-Meldung ist die Einschränkung des Zeitraumes für rückwirkende Korrekturen ein Meilenstein, der die Korrekturlast in vielen Instituten deutlich erleichtern dürfte.
Die Konsultationsphase für die Leitlinien läuft bis 31.07.2023. Angewendet werden die Leitlinien ab dem 31.12.2023.
https://www.eba.europa.eu/calendar/consultation-draft-guidelines-resubmission-historical-data

Diversity Tag - Sensibilisierung für alle Lebensrealitäten
Unser Mai-Firmenmeeting fand im Zeichen des Diversity Days statt. Dieser Tag wurde von der Charta der Vielfalt ins Leben gerufen. Unser Ziel ist es, die Sensibilität für alle Lebensrealitäten zu steigern. Dazu haben wir uns dieses Mal im Dialoghaus Hamburg getroffen, um das Thema Diversität bei KEILIR weiter voranzutreiben. Dazu gehörte auch das Absolvieren eines Workshops IM DUNKELN, der das Verständnis füreinander förderte und uns als Team einander noch näherbrachte.
https://www.charta-der-vielfalt.de/aktivitaeten/deutscher-diversity- tag/aktionsanmeldung/aktionen/zeige/keilir-unternehmensberatung-gmbh-1/aktion/#tx_dreipccdvdiversity_ddayaction_9177
#diversity #ChartaDerVielfalt

EZB fordert Banken zu detaillierterer Offenlegung von Klimarisiken auf und verschärft die Gangart
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 21.04.2023 ihre dritte Beurteilung der erzielten Fortschritte bei der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken europäischer Banken veröffentlicht.
#offenlegung #ezb #klimarisiken

Lockerung der Liquiditätsanforderungen für Wertpapierinstitute
Die BaFin hat einen Entwurf zur Befreiung von Liquiditätsanforderungen nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 veröffentlicht. Normalerweise müssen Wertpapierinstitute mindestens ein drittel liquider Aktiva für die fixen Gemeinkosten halten, allerdings kann die BaFin bei der Erfüllung bestimmter Kriterien kleine Wertpapierinstitute von der Anwendung auf Antrag ausnehmen.
Die Kriterien und Voraussetzungen sind im Rundschreiben 03/2023 der BaFin enthalten:
Link: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2023/dl_kon_03_2023_Entwurf_Rundschreiben_Befreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=7
#keilir #bafin #liquidität
