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Neue Technische Standards zu Säule-3-Offenlegungen von ESG-Risiken

29.09.2021

Die Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) definiert gemeinsam mit der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) neue Standards. Für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sind Offenlegungsanforderungen für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, für die Bewertung sozialer und ökologischer Aspekte und für nachhaltige Investitionen beschrieben. Mit den jetzt veröffentlichten ITS-Entwürfen werden diese Anforderungen weiter spezifiziert.

Im Einklang mit den Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) schlägt der ITS-Entwurf vergleichbare quantitative Angaben zu klimawandel-bedingten Übergangsrisiken und physischen Risiken vor. Enthalten sind Informationen über Engagements von kohlenstoffhaltigen Vermögenswerten, die chronischen und akuten Klimawandelereignissen ausgesetzt sind. Gegenstand der Entwürfe sind auch quantitative Angaben über Maßnahmen der Unterstützung beim Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft und bei der Anpassung an den Klimawandel. 

Darüber hinaus enthalten die Entwürfe die Kennzahl Green Asset Ratio (GAR). Diese hilft die Engagements der Institute zu identifiziert, die gemäß der EU-Taxonomie ökologisch nachhaltig sind, wie z. B. solche, die im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den Zielen des Pariser Abkommens stehen. Schließlich liefern die ITS-Entwürfe qualitative Informationen darüber, wie die Institute ESG-Überlegungen in ihre Governance, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie sowie in ihr Risikomanagement einbetten.

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