Kommission verabschiedet delegierte Verordnungen für MiCAR zu den Themen Bußgelder, Gebühren, Einstufungen bedeutender ARTs und EMTs sowie zu Interventionsbefugnissen
27.02.2024 Kommission verabschiedet delegierte Verordnungen für MiCAR zu den Themen Bußgelder, Gebühren, Einstufungen bedeutender ARTs und EMTs sowie zu InterventionsbefugnissenDie europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 22.02.2024 vier delegierte Verordnungen als Ergänzungen zur MiCAR-Verordnung verabschiedet. Die Verordnungen sollen mehr Transparenz in folgenden Themen schaffen:
- Gebührenerhebung der EBA an Emittenten bedeutender Asset-Referenced-Token (ART) und E-Money-Token (EMT). Die EBA nimmt gemäß Verordnung eine jährliche Schätzung der Aufwendungen vor, die in Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben entstehen. Außerdem sind die Methoden zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr für Emittenten signifikanter ARTs und EMTs sowie die Zahlungsmodalitäten beschrieben.
- Befugnis zur Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern gegen Emittenten signifikanter ARTs und EMTs. In der Verordnung sind Verfahrensvorschriften zur Verhängung von Buß- und Zwangsgeldern beschrieben.
- Kriterien zur Einstufung bedeutender ARTs und EMTs. Die Kriterien zur Einstufung beinhalten konkrete Zahlen und beziehen sich unterschiedliche Faktoren wie z.B. die Anzahl der Inhaber, die Marktkapitalisierung und die Anzahl durchgeführter Transaktionen.
- Interventionsbefugnisse der Aufsicht. Hier wird konkretisiert, welche Aufgaben und Befugnisse die ESMA, die EBA und nationale Aufsichtsbehörden in bestimmten Situationen haben wie z.B. bei Gefährdung der Finanzstabilität durch einzelner ARTs und EMTs.
Der EU-Rat und das europäische Parlament werden diese Verordnungen nun prüfen.
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