EZB fordert Banken zu detaillierterer Offenlegung von Klimarisiken auf und verschärft die Gangart
16.05.2023 Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 21.04.2023 ihre dritte Beurteilung der erzielten Fortschritte bei der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken europäischer Banken veröffentlicht. Obwohl die Banken im vergangenen Jahr mehr Informationen offengelegt haben, reicht deren Qualität noch immer nicht aus. Die Offenlegungen der größten Banken mit Sitz in der EU sind generell besser als jene der vergleichbaren nicht in der EU ansässigen Institute. Dennoch entsprechen sie nicht vollumfänglich den Erwartungen der EZB.Zwar machen inzwischen 50 % der Institute Angaben zum Umfang der von ihnen finanzierten Emissionen, doch sind diese Informationen in den allermeisten Fällen unvollständig, unspezifisch oder nicht hinreichend belegt. Es scheint so, als ob die Banken für die Umsetzung der EBA-Standards zu Säule-3- Offenlegungen noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Bis Ende Juni 2023 müssen die betroffenen Banken erstmals nach den neuen Vorschriften Bericht erstatten.
Die Aufsichtsbehörden haben die Banken über die Ergebnisse informiert und sie aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Der Bericht der EZB enthält mehrere Beispiele für bewährte Verfahren, an denen sich die Banken orientieren können. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wird die EZB prüfen, ob die betroffenen Banken die neuen Standards erfüllen. Eine Nichteinhaltung der Vorschriften würde einen Verstoß gegen die Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) darstellen und zu aufsichtlichen Maßnahmen führen.
Mehr Informationen unter: https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.theimportanceofbeingtransparent042023~1f0f816b85.en.pdf
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