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EU-Kommission veröffentlicht Entwürfe zu Anpassungen an den technischen Bewertungskriterien für die EU-Taxonomie

20.03.2026
Die EU-Taxonomie kennen Sie als ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Kriterien Wirtschaftstätigkeiten erfüllen müssen, damit sie als ökologisch nachhaltig gelten können (= zu den sechs Klima- und Umweltzielen der EU beitragen). Die technische Bewertungskriterien für die Klassifizierung stehen jedoch nicht in der EU-Taxonomie. Diese wurden von der EC in den Delegierten Rechtsakten zur Klima- und Umwelttaxonomie von 2021 bzw. 2023 ((EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486) festgelegt.
 
Die EU-Kommission hat Mitte März zwei Entwürfe zu Anpassungen an diesen Verordnungen veröffentlicht. Die Änderungsentwürfe sollen die technischen Bewertungskriterien vereinfachen und enthalten Klarstellungen dazu, wie die Einhaltung der Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Vorschläge passen zudem die Kriterien an die aktualisierten EU-Rechtsvorschriften und den technologischen Fortschritt an.
 
Die Entwürfe der Delegierten Verordnungen wurden zur öffentlichen Konsultation bis zum 14. April 2026 gestellt. Die finalen Delegierten Verordnungen sollen bis Sommer 2026 angenommen werden.
 
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