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Die EU-Kommission verabschiedet die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

07.08.2023 Die EU-Kommission hat am 31.07.2023 die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen, die von allen Unternehmen die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, verwendet werden sollen.

Die Standards decken das gesamte Spektrum an Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Artenvielfalt und Menschenrechte. Sie berücksichtigen auch die Diskussionen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI), um ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen EU- und globalen Standards sicherzustellen und unnötige Doppelberichterstattung von Unternehmen zu verhindern.

Die Unternehmen müssen mit der Berichterstattung nach ESRS nach folgendem Zeitplan beginnen:
  • Unternehmen, die bisher der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterlagen, sowie große börsennotierte Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten: Geschäftsjahr 2024, erste Nachhaltigkeitserklärung im Jahr 2025 veröffentlicht.
  • Andere große Unternehmen, einschließlich anderer großer börsennotierter Nicht-EU-Unternehmen: Geschäftsjahr 2025, die erste Nachhaltigkeitserklärung wird 2026 veröffentlicht.
  • Börsennotierte KMU, einschließlich börsennotierter Nicht-EU-KMU: Geschäftsjahr 2026, erste Nachhaltigkeitserklärung wird 2027 veröffentlicht.  Börsennotierte KMU können jedoch beschließen, sich für weitere zwei Jahre von der Berichtspflicht zu befreien. Der letztmögliche Termin für ein börsennotiertes KMU, um mit der Berichterstattung zu beginnen, ist das Geschäftsjahr 2028, wobei die erste Nachhaltigkeitserklärung im Jahr 2029 veröffentlicht wird.
  • Außerdem müssen Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU mehr als 150 Mio. EUR pro Jahr erwirtschaften und in der EU entweder eine Zweigniederlassung mit einem Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR oder eine Tochtergesellschaft haben, die ein Großunternehmen oder ein börsennotiertes KMU ist, ab dem Geschäftsjahr 2028 über die Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Gruppenebene dieses Nicht-EU-Unternehmens berichten, wobei die erste Nachhaltigkeitserklärung im Jahr 2029 veröffentlicht wird. Speziell für diesen Fall werden gesonderte Standards verabschiedet.


Weitere Infos finden sie hier: https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-european-sustainability-reporting-standards-2023-07-31_en

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