Die EU-Kommission hat Änderungen zur LCR in Bezug auf Verbriefungen vorgeschlagen
22.07.2025
Die EU-Kommission hat Änderungen zur LCR vorgeschlagen. Im Kern geht es um die Überarbeitung des Verbriefungsrahmenwerkes in Bezug auf die LCR. Die deutsche Kreditwirtschaft, die True Sale International GmbH (TSI), Eurofinas und Leaseurope befürworten eine Überarbeitung des Verbriefungsrahmenwerkes vor dem Hintergrund, dass ein besseres Gleichgewicht zwischen Schutzmaßnahmen und Wachstumschancen für Investitionen und Emissionen von Verbriefungen hergestellt wird und künftig eine Anerkennung von Verbriefungen in der LCR-Quote möglich ist. Verbriefungen, welche die Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen erfüllen (sogenannte
STS-Verbriefungen) werden in der Eigenmittelunterlegung bereits privilegiert und das Ziel wäre, dass solche Verbriefungen die Fähigkeit erlangen können, sich als HQLA-Stufe 2A (vorrangige STS-Verbriefungen) bzw. HQLA-Stufe 2B (vorrangige Nicht-STS-Verbriefungen) zu qualifizieren. Die Einführung einer neuen regulatorischen Verbriefungskategorie lehnt die deutsche Kreditwirtschaft jedoch ab.