Bundestag beschließt BRUBEG
30.01.2026Der Bundestag hat das Bankenrichtlinien-, Umsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) beschlossen. Ein Dank an das Bundesministerium der Finanzen für diese griffige Abkürzung!
Mit dem BRUBEG setzt Deutschland die europäischen Vorgaben der CRD VI in nationales Recht um.
Förderbanken profitieren von Erleichterungen: Meldepflichten zu ESG-Risiken entfallen, sodass sie weiterhin ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenkapitalanforderungen gibt es Entlastungen. Beteiligungen, die Förderbanken im Rahmen ihres Förderauftrags eingehen, dürfen mit einem Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent bewertet werden.
Die Integration von ESG-Risiken ins Risikomanagement zählt zu den auffälligsten Neuerungen im Kreditwesengesetz (KWG) und betrifft alle Institute. Viele stehen vor hohen Investitionen in neue Risikomodelle und zentrale Datenstrukturen – ein Bereich, in dem wir bei der KEILIR Unternehmensberatung GmbH seit Jahren unterstützen.
Das BRUBEG verankert die Leitlinien für das Management von ESG-Risiken direkt im KWG. Banken müssen ESG-Faktoren über alle Risikoarten hinweg in kurz-, mittel- und langfristige Planungen einbeziehen und die neu hinzukommenden Risikopläne entwickeln. SNCIs können ihre ESG-Ziele und -Verfahren rein qualitativ beschreiben und auf komplexe quantitative Messungen verzichten.
Institute sollten sich frühzeitig vorbereiten, da nach der Verkündung verbindliche Fristen folgen und eine rückwirkende Inkraftsetzung möglich ist. Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundesrat, der am 6. März 2026 abschließend entscheidet.